Handlungsempfehlungen sollen in drei Phasen entwickelt und umgesetzt werden:
In einer ersten Phase wurden kreative Ideen gesammelt und Handlungsempfehlungen vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage wurde der Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung 2019 ein Gesamtbericht vorgelegt.
Hieran schließt sich in der derzeitigen zweiten Phase die Beschäftigung mit den strategischen Zielen und den vorgeschlagenen Maßnahmen an. Die im Gesamtbericht vorliegenden Maßnahmen werden daher auf ihre Wirksamkeit und die realistische Umsetzbarkeit geprüft und priorisiert. Der Landeskirchenrat beschäftigt sich dazu mit den genannten sowie mit weiteren geeigneten Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele. In diesem Rahmen werden auch die Rückmeldungen gewürdigt, die uns bis zur Herbstsynode 2019 erreichen werden.
Ein Beschluss zur Umsetzung kann dann voraussichtlich auf der Herbsttagung der Landessynode im November 2019 getroffen werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die Umsetzung derjenigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden, für die eine Rechtsänderung erforderlich ist (dritte Phase).