Diesem Beschluss war ein mehrstufiger Weg der Vorbereitung vorausgegangen: Im November 2015 war eine Begleitgruppe beauftragt worden, Vorschläge für die Entwicklung unserer Landeskirche zu erarbeiten. Dabei wurden auch bisherige Kirchenentwicklungsprozesse unter die Lupe genommen. Schnell war man daraufhin zu der Überzeugung gelangt, dass „Profil und Konzentration” kein reiner Kürzungsprozess sein darf, wenn wir an einer auftragsorientierten Kirchenentwicklung arbeiten wollen. Außerdem sollte die Energie des gegenwärtigen Zukunftsprozesses darauf gerichtet sein, anhand einer übersichtlichen und auf den Punkt gebrachten Aufgabenbeschreibung ein landeskirchenweites Nachdenken über unseren Auftrag zu befördern – insoweit ein deutlicher Unterschied zu vergangenen Reformprozessen.
Hierauf aufbauend hat sich die gesamte Kirchenleitung im Juni 2016 in einer Zukunftswerkstatt mit verschiedenen Zukunftsszenarien unserer Kirche befasst. Es wurde gefragt: Wie steht unsere Kirche heute da? Was erwarten Menschen heute von Kirche? Aber auch: Wie wird unsere Kirche in einigen Jahren aussehen? Und: Was sollten wir heute tun, um morgen gut unserem Auftrag nachkommen zu können?
All diese Vorüberlegungen, Erkenntnisse und Hypothesen sind in einen Zwischenbericht der Begleitgruppe eingeflossen, der der Landessynode im März 2017 vorgelegt wurde. Um eine breite Diskussion über die Zukunft unserer Landeskirche zu ermöglichen hat sich die Landessynode in ihrem Beschluss zu „Profil und Konzentration” bisher auf folgende strategische Entscheidungen beschränkt:
Zwischenbericht und Beschlusstext finden Sie hier in voller Länge.
Die kirchenleitenden Organe sind die Landessynode, der Landessynodalausschuss, der Landesbischof und der Landeskirchenrat
(Art. 41 Kirchenverfassung).
Die Mitglieder der Begleitgruppe: Stefan Blumtritt, Dr. Jürgen Körnlein, Dr. Norbert Roth (für den Landessynodalausschuss) und Dr. Nikolaus Blum, Elisabeth Hann von Weyhern, Detlev Bierbaum (für den Landeskirchenrat).